Kinderbetreuung

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Als Leistung zur Kinderbetreuung nach SGB II haben wir Angebote zusammengefasst, die an erwerbsfähige Hilfebedürftige erbracht werden und die in Zusammenhang mit der Aufnahme oder dem Erhalt von Arbeit, Beschäftigung und Qualifizierung stehen. Ausgenommen sind Pflichtleistungen des Jugendamtes oder kommunale Leistungen zur Kinderbetreuung. Die Regelungen des SGB VIII, des SGB XI und des SGB XII sind zu beachten.

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