REHA / Behinderte Menschen

REHA / Behinderte Menschen

Der Eigenbetrieb Neue Wege hat es sich zur Aufgabe gemacht, qualifizierte und passgenaue Angebote für Menschen bereit zu halten, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind.
Dabei gilt es zwischen der beruflichen Erst-und der Wiedereingliederung ins Erwerbsleben zu unterscheiden.

Bei der Ersteingliederung, die überwiegend Jugendliche bis 25 Jahre als Zielgruppe hat, erfolgt in Kooperation mit der Fachstelle für berufliche Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit eine möglichst individuelle, passgenaue Ausarbeitung eines Qualifizierungsangebotes, welches die persönlichen Einschränkungen des Kunden berücksichtigt. Dies kann u.a. eine Ausbildung ebenso beinhalten wie eine mehrmonatige Qualifizierungsmaßnahme mit entsprechendem Abschluss. Anzumerken ist, dass der Kostenträger immer die Bundesagentur für Arbeit ist.

Die berufliche Wiedereingliederung hat zum Ziel, Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, wobei die vorgesehenen Qualifizierungs-und Bildungsmaßnahmen auf den bereits vorhandenen Kenntnissen und Kompetenzen der jeweiligen Zielgruppe aufbauen. Die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess obliegt allein dem zuständigen kommunalen Träger (zkT), d.h. sowohl die Ausarbeitung eines individualisierten Angebotes als auch dessen vollständige Finanzierung ist alleinige Aufgabe der jeweils zuständigen Kommune.

Integrationsfachdienst

Diese Reha-Maßnahme ist für schwer behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen mit dem Ziel der beruflichen Integration.


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