Arbeitsgelegenheiten

Im Rahmen der Integration kann für Personen in Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt, zum Aufbau der Arbeitsfähigkeit, zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und oder zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine Arbeitsgelegenheit (Ein-Euro-Job) zur Verfügung gestellt werden.

Im Rahmen der Integration kann für Personen in Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt, zum Aufbau der Arbeitsfähigkeit, zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und oder zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine Arbeitsgelegenheit (Ein-Euro-Job) zur Verfügung gestellt werden.

Die Laufzeit beträgt in der Regel 6 Monate mit einem wöchentlichen Stundenvolumen von 20 Stunden. Im Rahmen der Mehraufwandsentschädigung erhält die eingesetzte Person zuzüglich zu den SGB II Leistungen 1,10 € pro gearbeitete Stunde. Fahrtkosten und Arbeitskleidung können ebenfalls erstattet werden.

Wenn Sie Interesse an einer Inanspruchnahme dieses Angebotes haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Fallmanager.


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