allg. Lohnkostenzuschuss
Allgemeiner Lohnkostenzuschuss (LKZ)
Voraussetzung für den LKZ ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, das auf Dauer angelegt ist. Die Mindestanstellungszeit beträgt 12 Monate.
Der Arbeitnehmer muss in seiner Person liegende Vermittlungshemmnisse aufweisen, die eine Minderleistung erwarten lassen.
Leistungsumfang: durchschnittlich 25% des anrechnungsfähigen Arbeitsentgelt mit einer Laufzeit von 4–6 Monaten. Die Förderhöhe orientiert sich an den Vermittlungshemmnissen der Person.
Laden Sie sich hier den Antrag auf Lohnkostenzuschuss herunter:
Antrag auf Lohnkostenzuschuss.pdf
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