Beschäftigungszuschuss

Beschäftigungszuschuss für Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen

Voraussetzung für den Beschäftigungszuschuss ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, das auf Dauer angelegt ist. Die Mindestanstellungszeit beträgt 12 Monate.

Der Beschäftigungszuschuss ist für Personen gedacht, die dem Arbeitsmarkt so fern sind, dass sie prognostiziert in den nächsten 24 Monaten nicht vermittelt werden können und neben der Langzeitarbeitslosigkeit mindestens 2 weitere, gravierende, in der Person liegende, Vermittlungshemmnisse aufweisen, die eine erhebliche Minderleistung darstellt. Diese Minderleistung ist ausschlaggebend für den Umfang der Förderung.

Die Fördervoraussetzungen nach § 16e SGB II (ehemals 16a SGB II) müssen erfüllt sein.

Laden Sie sich hier den Antrag als PDF-Dokument herunter:
Antrag Beschäftigungszuschuss.pdf


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