LKZ für Schwerbehinderte
LKZ für Personen mit Schwerbehinderung
Voraussetzung für den LKZ ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, das auf Dauer angelegt ist. Die Mindestanstellungszeit beträgt 12 Monate.
Der Arbeitnehmer muss eine anerkannte Schwerbehinderung von mind. 50% vorweisen und in seiner Person liegende Vermittlungshemmnisse, die eine Minderleistung erwarten lassen. Diese Minderleistung ist ausschlaggebend für den Umfang der Förderung.
Die Fördervoraussetzungen nach § 16.1 SGB II iVm § 218 SGB III müssen erfüllt sein.
Laden Sie sich hier den Antrag als PDF-Dokument herunter:
Antrag LKZ Schwerbehinderte.pdf
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