LKZ Personen ab 50

LKZ für Personen die das 50. Lebensjahr vollendet haben

Voraussetzung für den LKZ ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, das auf Dauer angelegt ist. Die Mindestanstellungszeit beträgt 12 Monate.

Der Arbeitnehmer muss das 50. Lebensjahr vollendet haben und in seiner Person liegende Vermittlungshemmnisse aufweisen, die eine Minderleistung erwarten lassen. Diese Minderleistung ist ausschlaggebend für den Umfang der Förderung.

Die Fördervoraussetzungen nach § 16.1 SGB II iVm. § 421 f SGB III müssen erfüllt sein.

Laden Sie sich hier den Antrag als PDF-Dokument herunter:
Antrag LKZ Ältere.pdf


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