Informationen
Kundeninformation zu Pfändungsschutzkonten
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
seit dem 01.07.2010 besteht die Möglichkeit, bei Ihrem Kreditinstitut ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten zu lassen. Detaillierte Informationen zu der Einrichtung dieses P-Kontos erhalten Sie bei Ihrem Kreditinstitut.
Ein P-Konto hat einen automatischen Pfändungsschutz in Höhe eines Grundfreibetrages (derzeit 985,15€ je Kalendermonat). Dieser Grundfreibetrag kann sich je nach Lebenssituation der Kontoinhaberin / des Kontoinhabers erhöhen, zum Beispiel dann, wenn mehrere Personen in der Bedarfsgemeinschaft leben. Die Umstände, die zu einer Erhöhung des Grundfreibetrages berechtigen, kann die Kontoinhaberin / der Kontoinhaber gegenüber dem Kreditinstitut durch geeignete, aktuelle Unterlagen nachweisen. Als eine Möglichkeit dieses Nachweises hat die “Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände” eine Bescheinigung nach § 850k Absatz 5 Zivilprozessordnung (ZPO) entwickelt.
Alle Informationen über Leistungen des Eigenbetriebs Neue Wege Kreis Bergstraße sind in den Ihnen zugegangenen Leistungsbescheiden enthalten. Die Leistungsbescheide des Eigenbetriebs Neue Wege sind also geeignete Unterlagen im Sinne des § 850k Absatz 5 ZPO, so dass Sie mit diesen Leistungsbescheiden bei Ihrem Kreditinstitut eine Erhöhung des Grundfreibetrages nachweisen können. Für die Leistungen von Neue Wege ist eine weitere Bescheinigung nicht erforderlich und wird auch nicht ausgefüllt, um unnötige Doppelarbeit zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Eigenbetrieb Neue Wege Kreis Bergstraße
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