Berufliche Rehabilitation / Behinderte Menschen

rollstuhlfahrer

Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, qualifizierte und passgenaue Angebote für Menschen bereit zu halten, die aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind.
Dabei gilt es zwischen der beruflichen Erst-und der Wiedereingliederung ins Erwerbsleben zu unterscheiden.

Berufliche Rehabilitation:

Bei der Ersteingliederung, die überwiegend Jugendliche bis 25 Jahre betrifft, erfolgt in Kooperation mit der Fachstelle für berufliche Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit eine möglichst individuelle, passgenaue Ausarbeitung eines Qualifizierungsangebotes, welches die persönlichen Einschränkungen des Kunden berücksichtigt. Dies kann u.a. eine Ausbildung ebenso beinhalten wie eine mehrmonatige Qualifizierungsmaßnahme mit entsprechendem Abschluss. Kostenträger ist immer die Bundesagentur für Arbeit.

Die berufliche Wiedereingliederung hat zum Ziel, Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Einschränkungen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Hier werden die vorgesehenen Qualifizierungs-und Bildungsmaßnahmen auf den bereits vorhandenen Kenntnissen und Kompetenzen aufbauen. Die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess obliegt allein dem zuständigen kommunalen Träger (zkT), d.h. die Ausarbeitung eines individualisierten Angebotes erfolgt in Kooperation mit der Fachstelle für berufliche Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit. Die vollständige Finanzierung ist alleinige Aufgabe der jeweils zuständigen Kommune.

Bei Fragen rund um die berufliche Rehabilitation wenden Sie sich bitte zuerst an die Fachstelle für berufliche Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit in Darmstadt.

 

Schwerbehinderte Menschen:

Wir von Neue Wege Kreis Bergstraße –Kommunales Jobcenter- bieten Fördermaßnahmen für Personen, die schwerbehindert oder von Behinderung bedroht sind an:

  • Perspektiven entwickeln – Punktgenau vermitteln
  • ESB – Eingliederung schwerbehinderter Menschen

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